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Sonntagsschutz

Seit mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss an die Länder übergegangen ist, haben einige Bundesländer sehr weitreichende Regelungen für die Ladenöffnungszeiten getroffen.

Der Sonntagsschutz ist zu Recht in unserer Verfassung als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt. Es ist nicht nur wichtig, dass unsere Arbeitswelt so organisiert bleibt, dass jedem ein regelmäßiger freier Tag zum Ausspannen und Erholen eingeräumt wird. Wichtig ist auch, dass dies mit dem Sonntag als einem gemeinsamen Tag festgeschrieben ist, an dem gerade Familien Zeit miteinander verbringen, Freunde sich treffen und Christen den sonntäglichen Gottesdienst feiern können. Diese kulturelle Errungenschaft sollten wir nicht gegen die Möglichkeit eintauschen, rund um die Uhr einkaufen zu gehen.

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